Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

und die Mitgliedstaaten

Österreich (A), Deutschland (BRD)

 Schweiz (CH) und Liechtenstein (LIE)

 

A – Austria, Österreich:

Österreich ist dem Europarat am 16.4.1956 als 15. Mitgliedstaat beigetreten und hat die EMRK am 3.9.1958 ratifiziert.

 

Mit Ausnahme des 12. Zusatzprotokolls wurden in der Folge auch alle ZP (Zusatzprotokolle) ratifiziert.

Vorbehalte wurden zu den Artikeln 5 und 6 der EMRK sowie zum 1., 4. und 7. ZP erklärt.

 

Die Vorbehalte zu Art. 6 EMRK (öffentliche mündliche Verhandlung vor einem Tribunal) sowie zu Art. 4 des 7. ZP (Verbot der Doppelbestrafung)

wurden in der Folge in der Rechtsprechung des EGMR für unzulässig erkannt.

 

 

Statistik seit 2001:

eingebrachte Beschwerden:  2001:  385;   2002:  434;   2003:  445;  2004:  421;  2005:  418; 2006:  450; 2007:  568;  2008:  373;  2009:  410,  2010:  439,  2011:  386

Urteile:  2000: 21;  2001:  18;  2002:  20;  2003:  19;  2004:  17;  2005:  22;  2006: 21;  2007:  23;  2008:  15;  2009:  15;  2010: 19;  2011: 12

 

Es gibt bislang drei Urteile der Großen Kammer des EGMR gegen Österreich.

Das erste betrifft den Fall Maslov gegen Österreich - Urteil vom 23.6.2008, BeschwNr. 1638/03 - Verletzung des Art. 8 EMRK (6:1 Stimmen) betreffend Aufenthaltsverbot

gegen einen minderjährigen Bulgaren, welcher Straftaten begangen und im seinem Heimatland keine familiären Beziehungen hat.

Das zweite Urteil in einem österreichischen Fall hat die GrK am 7.7.2011 (Stummer - Österreich, BeschwNr. 37.452/02) gefällt.

Es ging um die Frage des Pensionsanspruchs eines Strafgefangenen.

Keine Verletzung des Art.14 EMRK iVm Art.1 des 1. ZP (10 : 7 Stimmen), keine Verletzung des Art.4 EMRK (16 : 1 Stimmen).

Das dritte Urteil der GrK in einem österreichischen Fall war jenes vom 3.11.2011 betreffend die Beschwerdeführer S.H. u.a., BeschwNr. 57.813/00

Verbot der in-vitro-fertilisation (heterologe Methoden); entgegen dem Kammerurteil vom 1.4.2010 keine Verletzung des Art. 8 EMRK, Art. 14 (iVm Art. 8) muss nicht gesondert geprüft werden.

Der vierte österreichische Fall vor der GrK (X. u.a., BeschwNr. 19.010/07) betrifft das Verbot der Adoption des Kindes des gleichgeschlechtlichen Partners (§ 182 Abs.2 ABGB),

in welchem am 1.12.2011 eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat..

 

Im Mai 2007 hat der 5-Richter-Senat den Antrag der österreichischen Regierung abgelehnt, den Fall Hauser-Sporn*

(Urteil der 1.Kammer des EGMR vom 7.12.2006, BeschwNr. 37301/02) an die Große Kammer zu verweisen.

Am 22.11.2010 wurde der Antrag der Beschwerdeführer Schalk & Kopf (BeschwNr. 30.141/04) abgewiesen,

den Fall an die Grosse Kammer zu verweisen (Urteil der Kammer vom 24.6.2010: keine Verletzung der Art. 12 EMRK sowie der Art. 14 iVm 8 EMRK und Art. 1 des 1. ZP zur EMRK).

Am 8.10.2007 wurde der Antrag der österreichischen Regierung, den Fall Prischl (Urteil der ersten Kammer vom 26.4.2007; Verfahrensdauer und Zuspruch einer gerechten Entschädigung)

vor die Große Kammer zu bringen, abgelehnt.

Am 4.10.2010 hat der 5-Richter-Senat der Großen Kammer den Antrag der österreichischen Regierung, den Fall Frodl

(Urteil vom 8.4.2010, BeschwNr. 20.201/04, - Ausschluss eines Verurteilten vom Wahlrecht) vor die GrK zu bringen, abgelehnt.

 

Österreich hat die Rechtsanwältin Elisabeth Steiner als Richterin an den EGMR entsandt.

Diese ist seit 1.11.2001 Richterin am EGMR und wurde am 3.10.2007 in dieser Funktion wiedergewählt.

 

Der EGMR (und vorher die EKMR) hat bis Ende 2010 nachstehende Entscheidungen in österreichischen Fällen getroffen:

287 Urteile, in 215 davon wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 36 Urteilen keine.

36 andere Erledigungen

6091 Beschwerden wurde für unzulässig erklärt

567 Beschwerde waren beim EGMR am 1.1.2011 in österreichischen Fällen anhängig, am 1.1.2012: 601

 

2 0 1 1 :   25 EGMR-Entscheidungen in österreichischen Fällen, davon 12 Urteile

 

Gesamtstatistik der Konventionsverletzungen Österreichs bis Ende 2010:

Verletzung der Fairness (Art.6 Abs.1 EMRK): 32%, unangemessen lange Verfahrensdauer (Art.6 Abs.1 EMRK): 30%,

Verletzung des Art.10 (Meinungsäußerungsfreiheit): 12%, Verletzung des Art.14 EMRK (Diskriminierungsverbot): 8%, Verletzung anderer Konventionsrechte: 18%

In 75% aller Urteile wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 13% keine, Vergleiche in 8% der Fälle, 4% andere Urteilserledigungen

4% aller Beschwerden waren zulässig, 96% unzulässig  (dies ist genau der Durchschnitt betreffend alle 47 Mitgliedstaaten)

 

E G M R 

Österreichische  Fälle 

RA Dr. Postlmayr

A-5230 Mattighofen

 

Statistik:    ( Aktualität:  10.5.2012 )

Anzahl der jährlichen Urteile und Beschlüsse des EGMR in österreichischen Fällen:

Summe :    1518 Entscheidungen, davon 310 Urteile

 

2012 

2011

2010

2009

 

 14 Fälle

26 Fälle

32 Fälle

23 Fälle

 

 

 

 

 

2008

2007

2006

2005

2004

32 Fälle

37 Fälle

40 Fälle

53 Fälle

51 Fälle

 

 

 

 

 

2003

2002

2001

2000

1999

69 Fälle

60 Fälle

69 Fälle

74 Fälle

39 Fälle

 

 

 

 

 

1998

1997

1996

1995

1994

40 Fälle

79 Fälle

108 Fälle

107 Fälle

109 Fälle

 

 

 

 

 

1993

1992

1991

1990

1989

 96 Fälle

55 Fälle

58 Fälle

32 Fälle

28 Fälle

 

 

 

 

 

1988

1987

1986

1985

1984

26 Fälle

36 Fälle

9 Fälle

3 Fälle

1 Fall

 

 

 

 

 

1983

1982

1981

1980

1979

1 Fall

1 Fall

kein Fall

kein Fall

1 Fall

 

 

 

 

 

1978

1977

1976

1975

1974

kein Fall

1 Fall

1 Fall

1 Fall

6 Fälle

 

 

 

 

 

1973

1972

1971

1970

1969

6 Fälle

4 Fälle

9 Fälle

5 Fälle

4 Fälle

 

 

 

 

 

1968

1967

1966

1965

1964

4 Fälle

12 Fälle

3 Fälle

3 Fälle

4 Fälle

 

 

 

 

 

1963

1962

1961

1960

1959

6 Fälle

2 Fälle

2 Fälle

kein Fall

kein Fall

 

E G M R

Österreich - Statistik

dr.postlmayr@aon.at

RA Dr. Postlmayr

 

Das aktuellste und Aufsehen erregende Urteil des EGMR ist jenes im Fall Sporer:

Urteil vom 3.2.2011, BeschwerdeNr. 35.637/03, vertreten durch die Estermann & Partner KG in Mattighofen

Keine Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK:  fairness des Verfahrens

Verletzung des Art. 14 iVm Art. 8 EMRK:  Diskriminierung des Vaters eines unehelichen Kindes

wegen Ausschluss der gerichtlichen Einzelfallprüfung der Obsorge im Sinne des Kindeswohls.

 

Beispiel:  im Jahr 2008 hat der EGMR 33 Entscheidungen (14 Urteile und 19 Beschlüsse) in Österreichischen Fällen getroffen:  

 

1.   Urteil im Fall Lückhof vom 10.1.2008; BeschwNr. 58.452/00; Art. 6 Abs.1 EMRK - keine Verletzung; § 103 Abs.2 KFG

2.   Urteil im Fall Spanner vom 10.1.2008; BeschwNr. 61.920/00; keine Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK; verpflichtende Lenkerauskunft

3.   Streichung des Falles am 10.1.2008 im Fall Zeman, BeschwNr. 23.960/02; Art. 41 EMRK - gerechte Entschädigung - Vergleich

4.   Eisenberger* Streichung aus der Liste am 28.2.2008; BeschwNr. 41.447/05 (Vergleich - friendly settlement)

5.   Schmid u.a. - Streichung aus der Liste am 28.2.2008; BeschwNr. 33.934/05, infolge Zurückziehung der Beschwerde

6.   Urteil im Fall Bartenbach vom 20.3.2008; BeschwNr. 39.120/03; zweifache Verletzung des Art. 6 EMRK (Fairness und Verfahrensdauer)

7.   P.B. und J.S. - Zulässigkeitsentscheidung vom 20.3.2008; BeschwNr. 18.984/02: zulässig - Art. 14 (iVm Art. 1 des 1. ZP zur EMRK)

8.   Urteil vom 10.4.2008; BeschwNr. 35.354/04 im Fall Abrahamian; Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK

9.   Karg; Zulässigkeitsentscheidung vom 6.5.2008; BeschwNr. 29.749/04; Verfahrensdauer - Herabsetzung der Strafe durch den UVS um 2/3 - unzulässig

10. Rohner; Streichung aus der Liste am 15.5.2008; BeschwNr. 34.793/04 nach Vergleich - Dauer eines Verwaltungsstrafverfahrens

11. Gürsoy; Urteil vom 5.6.2008; BeschwNr. 20.597/04 - unangemessene Dauer eines Verwaltungsstrafverfahrens - Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK

12. Maslov; Urteil der Großen Kammer vom 23.6.2008; BeschwNr. 1638/03; Verletzung des Art. 8 EMRK - Ausweisung

13. Jenni; Streichung aus der Liste am 8.7.2008; BeschwNr. 40.186/04 nach Vergleich - Dauer eines Verwaltungsstrafverfahrens

14. Bahar; Streichung aus der Liste am 8.7.2008; BeschwNr. 2.400/05 nach Vergleich - Dauer eines Strafprozesses

15. Bahar; Streichung aus der Liste am 8.7.2008; BeschwNr. 5.998/05 nach Vergleich - Dauer eines Finanzstrafverfahrens

16. Benes; Streichung aus der Liste am 8.7.2008; BeschwNr. 127/05 nach Vergleich - Dauer eines Strafprozesses (acht Jahre)

17. Schmidt; Urteil vom 17.7.2008; BeschwNr. 513/05; Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK wegen überlanger Dauer eines

       Disziplinarverfahrens (einstimmig); keine Verletzung des Art. 10 EMRK (4:3 Stimmen).

18. Zeugen Jehovas u.a.; Urteil vom 31.7.2008; BeschwNr. 40.825/98; Anerkennung als Religionsgemeinschaft; Verletzung des Art. 6 Abs.1 (Verfahrensdauer sowie des

      Art. 9 (allein und iVm Art. 14) EMRK.

19. Schneider*; Urteil vom 31.7.2008; BeschwNr. 25.166/05; unangemessen lange Dauer eines Verwaltungsstrafverfahrens. Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK.

20. Müller (Nr.2); Urteil vom 18.9.2008; BeschwNr. 28.034/04; Art. 6 Abs.1 EMRK: Dauer eines Verwaltungsstrafverfahrens;

      Art. 4 des 7. ZP zur EMRK - Doppelbestrafungsverbot.

21. Öztürk; Streichung aus der Liste nach Vergleich am 11.9.2008; BeschwNr.  40.065/05

      Klage nach Art. 137 B-VG - keine mündliche Verhandlung vor dem VfGH vor Klagsabweisung.

22. Sporer*; Zulässigkeitsentscheidung vom 25.9.2008; BeschwNr. 35.637/03

      Unterschiedliche Regelungen betreffend Obsorge eines ehelichen bzw. außerehelichen Kindes; mündliche Verhandlung.

      Art. 8 (iVm Art. 14) - Diskriminierung des Vaters des außerehelichen Kindes und Art. 6 Abs.1 EMRK. Zulässigkeit der Beschwerde.

23. Rusu; Urteil vom 2.10.2008; BeschwNr. 34.082/02; Verletzung des Art. 5 Abs.1 lit. f und Abs.2 EMRK

      Inhaftierung einer ohne Reisepass aus Ungarn eingereisten Rumänin bis zur Abschiebung.

24. Müller (Nr.3); Streichung aus der Liste am 6.11.2008 nach Vergleich; BeschwNr. 38.412/04; Art. 6 Abs.1 EMRK

      Überlange Verfahrensdauer Verwaltungsstrafverfahren nach  dem AuslBG:

25. Schmedt*; Streichung aus der Liste nach Art. 37 Abs.1 EMRK nach Vergleich am 6.11.2008; BeschwNr. 7.301/05

      Verwaltungsstrafverfahren; Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK - Verfahrensdauer

26. Krone Verlag GmbH & Co KG (Nr.5); Urteil vom 14.11.2008; BeschwNr. 9.605/03;

      Verletzung des Art. 10 EMRK; Verurteilung der Beschwerdeführerin wegen angeblicher Diffamierung.

27. Kugler; Zulässigkeitsentscheidung vom 27.11.2008; BeschwNr. 65.631/01;

      Dauer eines Baubewilligungsverfahrens; Art. 6 Abs.1 EMRK;  keine mündliche Verhandlung; VfGH und VwGH kein Tribunal; zulässig

28. Gröger; Zulässigkeitsentscheidung vom 27.11.2008; BeschwNr. 20.026/06; Finanzstrafverfahren wegen Zigarettenschmuggels;

      Eine Säumnisbeschwerde ist ein effektives Rechtsmittel gegen unangemessene Verfahrensverzögerungen (+Vorjudikatur), welche nicht erhoben wurde.

      Nichterschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs nach Art. 35 EMRK;

      § 57 Abs.6 FinStrafG idF BGBl. I Nr. 44/2007, in Kraft seit 1.1.2008; Unzulässigkeit der Beschwerde.

29. Potzmader; Zulässigkeitsentscheidung vom 27.11.2008; BeschwNr. 8.416/05;

      Dauer eines Strafprozesses von 4 Jahren, 4 Monaten und 20 Tagen hier noch angemessen, weil das Verfahren komplex war und der

      Beschwerdeführer zur Verfahrensdauer beigetragen hat. 

30. Palushi; Zulässigkeitsentscheidung vom 27.11.2008; BeschwNr. 27.900/04;

      Haft wegen illegalem Aufenthalt in Österreich; Zulässigkeit der Beschwerde zu Art. 3 EMRK (unmenschliche Behandlung in der Gefangenschaft)

31. Deuring; Zulassungsentscheidung vom 11.12.2008; BeschwNr. 15.746/06

      Der UVS hat die überlange Verfahrensdauer explizit festgestellt und die Strafe auf die Hälfte reduziert - Wegfall der Opfereigenschaft.

      Die Nichtteilnahme der BH im Verfahren vor dem UVS macht diesen nicht parteiisch (Weh - Österreich vom 4.7.2002, 38.544/97).

      Unzulässigkeit der Beschwerde.

32. Richter; Urteil vom 18.12.2008; BeschwNr. 4.490/06; Dauer und Fairness eines Administrativverfahrens betreffend Einwendungen

      gegen den Bau einer Tiefgarage unter Missachtung der gesetzlichen Abstandsbestimmungen von seinem Grundstück.

      zweifache Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK

33. Saccoccia; Urteil vom 18.12.2008; BeschwNr. 69.917/01;

      Art. 6 Abs.1 EMRK - fairness; keine mündliche Verhandlung und keine Einvernahmen in einem Verfahren betreffend Verfallserklärung

      Keine Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK und des Art. 1 des 1. ZP zur EMRK - Vollzug eines bilateralen Abkommens

 

ein * bedeutet Rechtsvertretung durch den Homepagebetreiber RA Dr. Postlmayr, Mattighofen

 

 

Liste der bisher in österreichischen Fällen ergangenen Urteile.

E G M R

Österreich  -  2008

+43/7742/2319

RA Dr. Postlmayr

 

BRD – Deutschland:

 

Die BRD ist dem Europarat am 13.7.1950 als 14. Mitgliedstaat beigetreten und hat die EMRK am 3.9.1953 ratifiziert.

 

Mit Ausnahme des 7. und 12. Zusatzprotokolls wurden in der Folge auch alle ZP (Zusatzprotokolle) ratifiziert, Vorbehalte wurden erklärt.

 

Seit dem Inkrafttreten des 11. ZP wurden bis Ende des Jahres 2006 gegen die BRD etwas mehr als 16000 Beschwerden eingebracht, es kam in dieser Zeitspanne zu 64 Urteilen (insgesamt bis Ende 2007: 125). Im Jahr 2006 waren es 2151 Beschwerden, der EGMR hat in diesem Jahr 10 Urteile in BRD-Fällen gefällt.

 

Seit 2001 wurde folgende Anzahl von Beschwerden gegen die BRD eingebracht:

2001:  1620;  2002:  1775;  2003: 1935;  2004: 2562;  2005:  2164;  2006:  2217;  2007:  2495;  2008:  1.572;  2009:  1.515,  2010:  1.683  und  2011:  1.754

 

Seit Anfang 1999 hat der EGMR nachstehende Entscheidungen in deutschen Fällen getroffen:

 

1999:  23  davon   3   Urteile

2000:  20  davon   3   Urteile

2001:  36  davon  17  Urteile

2002:  23  davon   9   Urteile

2003:  29  davon  12  Urteile

2004:  21  davon   6   Urteile

2005:  40  davon  16  Urteile

2006:  38  davon  10  Urteile

2007:  74  davon  12  Urteile

2008:  55  davon  10 Urteile

2009:  61  davon  21 Urteile

2010:  76  davon  36 Urteile

2011:  53  davon  41 Urteile 

In Summe bis Ende 2011:  1.205 Entscheidungen, davon 239 Urteile

 

Am 1.1.2009 waren beim Gerichtshof 2.488 Beschwerden gegen die BRD anhängig.

Ende 2010 waren 2.381 Beschwerden gegen die BRD anhängig, Ende 2011:  3003

 

Deutschland hat Frau Renate Jäger als Richterin an den EGMR entsandt, welche am 1.7.2009 zur Vizepräsidentin der 5. Kammer bestellt wurde.

Seit 1.1.2011 ist Frau Angelika Nussberger deutsche Richterin beim EGMR.

 

Der EGMR (und vorher die EKMR) hat bis Ende 2010 nachstehende Entscheidungen in BRD-Fällen getroffen:

193 Urteile, in 128 davon wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 47 Urteilen keine.

18 andere Erledigungen

19308 Beschwerden wurde für unzulässig erklärt

 

Derzeit ist bei der Großen Kammer des EGMR ein BRD-Fall anhängig:

Herrmann, BeschwNr. 9300/07

 

2 0 1 1 :  53 Entscheidungen, davon 41 Urteile

 

Gesamtstatistik der Konventionsverletzungen der BRD bis Ende 2010:

Verletzung der Fairness (Art.6 Abs.1 EMRK): 10%, unangemessen lange Verfahrensdauer (Art.6 Abs.1 EMRK): 51%,

Verletzung des Art.8 (Privat- und Familienleben): 10%, Verletzung des Art.5 EMRK (Freiheitsrecht): 9%, Verletzung anderer Konventionsrechte: 20%

In 66% aller Urteile wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 24% keine, Vergleiche in 5% der Fälle, 5% andere Urteilserledigungen

Nur 1% (!) aller Beschwerden waren zulässig, 99% unzulässig.

 

 

 

 

II.   Die  B R D  betreffenden Entscheidungen

des EGMR im Jahr 2008:

1.      Lyszczyna – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 4.1.2008, Beschwerde-Nr. 34.863/04; Unzulässigkeit der Beschwerde. Art. 6 Abs.1 EMRK – Verfahrensdauer (betreffend Invalidenpension) und rechtsirrige Anwendung des nationalen Rechts; das Urteil sei auf unrichtige Sachverhaltsfeststellungen gestützt worden. Komplexität des Verfahrens, einigen Zeugen mussten im Rechtshilfeweg in Polen einvernommen werden.

2.       Guttschuss – BRD; teilweise Streichung aus der Liste am 8.1.2008; Art. 6 Abs.1 und Art. 13 EMRK – Verfahrensdauer (Schadenersatzprozess gegen einen Arbeitskollegen, welchen einen Arbeitsunfall verschuldet hat – Verdienstentgang). Aufgrund eines Vergleiches (friendly settlement), in welchem die Regierung anerkannt hat, dass das Verfahren zu lange gedauert hat und dass kein effektives Rechtsmittel zur Vermeidung dieser Konventionsverletzung zur Verfügung steht bzw. hiefür Ersatz zu erlangen, wird der Fall aus der Liste gestrichen. Der EGMR hat bereits mehrfach festgestellt, dass das deutsche Recht keinen Rechtsbehelf zur Verfügung stellt, sich gegen die Unangemessenheit der Verfahrensdauer im anhängigen Zivilprozess (Sürmeli – BRD) oder abgeschlossenen Verfahren (Herbst – BRD) zur Wehr zu setzen. € 7.200,-- für Schadenersatz incl. Immateriellen Schaden und Kosten sowie Auslagen.

3.      Liebreich – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 8.1.2008, Beschwerde-Nr. 30.443/03; Unzulässigkeit der Beschwerde zur Fairness des Verfahrens und dem Recht, sich selbst verteidigen zu dürfen (Art. 6 Abs. 1 und Abs.3 lit.c EMRK). Strafverfahren betreffend Versicherungsbetrug. Medizinisches Attest: verhandlungsunfähig.

BRD - Fälle

2 0 0 8

e m r k . a t

RA Dr. Postlmayr

4.      Koch  – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 8.1.2008; Beschwerde-Nr. 38.082/04; Art. 6 Abs.1 und Art. 13 EMRK - Verfahrensdauer; Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Behauptung der überlangen Dauer des Strafprozesses wegen Nichtausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs. Dem Beschwerdeführer stand im Strafprozess ein effektives Rechtsmittel zur Vermeidung überlanger Verfahrensdauer zur Verfügung, welches er aber nicht genutzt hat (Weisert – BRD vom 3.4.2007 und Schenk – BRD vom 9.5.2007). Unzulässigkeit der Beschwerde auch zur behaupteten Unfairness des Verfahrens, weil es der Beschwerdeführer verabsäumt hat, den formalrechtlichen Anforderungen an eine Berufung gerecht zu werden (Zugang zum Gericht – Art. 6 Abs.1 EMRK).

5.      Glüsen – BRD; Urteil vom 10.1.2008; Beschwerde-Nr. 1679/03; Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK – Verfahrensdauer (Schadenersatzprozess); Zuspruch von € 12.000,-- für immateriellen Schaden.

6.      Glesmann – BRD; Urteil vom 10.1.2008; Zulässigkeit der Beschwerde betreffend die Dauer des Verfahrens vor den Zivilgerichten und den Entzug des Obsorgerechts und das Besuchsrechtsverfahren. Keine Verletzung der Art. 8 und Art. 6 EMRK (einstimmig).

7.      Kwiatkowska – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 22.1.2008; Beschwerde-Nr. 16.937/05; Verfahren betreffend Ehegattenunterhalt; Art. 6 Abs.1 EMRK – zulässig, der Regierung zur Stellungnahme zugestellt.

8.      Berger Joachim – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 22.1.2008, Beschwerde-Nr. 10.731/05; teilweise Zulässigkeit der Beschwerde – zur Verfahrensdauer – der Regierung zur Stellungnahme übermittelt; das Verfahren begann mit der ersten Einvernahme des Beschwerdeführers als Beschuldigten im März 1996 und ist immer noch anhängig. 2 BvR 15/05 – das BverfG hat die Beschwerdebehandlung abgelehnt, weil der Beschwerdeführer sich bei den ordentlichen Gerichten gegen Verfahrensverzögerungen beschweren kann. Unzulässigkeit der Beschwerde zu den Art. 5, 6, 7, 8 und 14 EMRK sowie zu Art. 1 des 1. ZP und Art. 2 des 7. ZP.

BRD - Fälle

2 0 0 8

e m r k . a t

RA Dr. Postlmayr

9.      Bähnk – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 22.1.2008; Beschwerde-Nr. 10.732/05; Zulässigkeit der Beschwerde zu Art. 6 Abs.1 und Art. 13 EMRK – keine Entschädigung durch das Bundesverfassungsgericht wegen überlanger Verfahrensdauer – der Regierung zur Stellungnahme übermittelt. Unzulässigkeit der Beschwerde jedoch betreffend die lange Dauer des Verfahrens vor dem BG – kein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung erhoben worden.

10.   Zwar – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 22.1.2008; Beschwerde-Nr. 10.763/05; Art. 6 Abs.1 EMRK – Verfahrensdauer; sehr komplexes Verfahren vor dem Sozialgericht; 7 / 7 vor 5 Instanzen (incl. Administrativverfahren). Unzulässigkeit der Beschwerde.

11.   Hansen – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 22.1.2008; Beschwerde-Nr. 24.345/04; Art. 14 (iVm Art. 8 ) EMRK. Unzulässigkeit der Beschwerde; Verfahren betreffend Zahlung von Kindesunterhalt im Ausmaß von 100 % des Regelbetrages. § 1612b Abs. 5 BGB (diskriminierend ?); das BVerfG hat die Beschwerdebehandlung abgelehnt. 

12.   Beier – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 22.1.2008; Beschwerde-Nr. 20.579/04; Art. 8 Art. 14 iVm Art. 8 EMRK) – Obsorgeverfahren; Art. 6 EMRK – keine Waffengleichheit vor dem Berufungsgericht und dessen willkürliche Entscheidung. Unzulässigkeit der Beschwerde.

13.   Wildgruber – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 29.1.2008; Beschwerde-Nr. 42.402/05 und 42.423/05; Art. 6 Abs.1 (Verfahrensdauer) und Art. 13 EMRK. Dauer eines Obsorgerechtsverfahrens und effektives Rechtsmittel gegen Verfahrensverzögerungen. Zulässigkeit der Beschwerde – Zustellung der Regierung zur Stellungnahme. Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Art. 8 EMRK.

14.   Vaas – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 29.1.2008; Beschwerde-Nr. 20.271/05; Art. 6 Abs.1 EMRK – Verfahrensdauer – noch nicht entscheidungsreif – Zustellung der Beschwerde an die Regierung zur Stellungnahme. Unzulässigkeit der Beschwerde zur Fairnass des Verfahrens (Unparteilichkeit des Gericht und dass das Berufungsgericht kein weiters Sachverständigengutachten eingeholt hat).

BRD - Fälle

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RA Dr. Postlmayr

15.   Haase u.a. – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 12.2.2008; Beschwerde-Nr. 34.499/04; ein leiblicher Elternteil ist berechtigt, für das Kind Beschwerde an den EGMR zu erheben (Sylvester gegen Österreich vom 26.9.2002). Die BRD habe es unterlassen, das in diesem Fall ergangene Urteil des EGMR vom 8.4.2004 umzusetzen. Art. 46 EMRK: hiefür ist der EGMR nicht zuständig, sondern das Ministerkomitee. Die Verfahrensdauer von 3 / 9 vor drei Instanzen ist hier o.k.

16.   Zingraf – BRD; Streichung am 29.1.2008; Beschwerde-Nr. 27.156/05; Streichung aus der Liste der anhängigen Fälle aufgrund eines friendly settlements - Vergleich zwischen dem Beschwerdeführer und der BRD. Zahlung von € 7.200,-- für Schadenersatz (incl. immateriellen Schaden) sowie für Kosten und Auslagen.

17.   Samadi – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 12.2.2008; Beschwerde-Nr. 22.367/04; Zulässigkeit der Beschwerde zu Art. 6 Abs.1 EMRK betreffend Mitwirkung der Richter in eigener Sache trotz Ausschluss kraft Gesetzes (§ 41 Nr. 1 ZPO). Es habe dasselbe Gericht über seine Amtshaftungsklage entschieden, welches den behaupteten Rechtsbruch begangen hat. Unzulässigkeit der Beschwerde zu Art. 6 Abs.1 (Verfahrensdauer) und somit auch Unzulässigkeit der Beschwerde zu  Art. 13 EMRK (effektives Rechtsmittel zur Vermeidung einer unangemessenen Verfahrensdauer).

18.   Schumacher Friedrich – BRD; Unzulässigkeit der Beschwerde (Entscheidung vom 26.2.2008 – Beschwerde-Nr. 14.029/05).  Art. 6 Abs.1 EMRK – die Dauer des Besuchsrechtsverfahren ist unter den gegebenen Umständen o.k.

19.   Hammer–Kauhausen – BRD; Streichung aus der Liste der anhängigen Fälle am 26.2.2008. Art. 29 Abs.3 und Art. 37 Abs.1 EMRK – trotz Rechtsfolgenbelehrung haben die Beschwerdeführer zum Schreiben des EGMR keine Stellungnahme abgegeben, diese wollen offensichtlich die Beschwerden nicht weiter verfolgen – Streichung.

20.   Müller – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 11.3.2008; Beschwerde-Nr. 36.395/07; Zulässigkeit der Beschwerde zu Art. 6 Abs.1 EMRK – Verfahrensdauer – der Regierung zur Stellungnahme übermittelt. Unzulässigkeit der Beschwerde zu Art. 1 des 1. ZP und Art. 2 des 4. ZP zur EMRK wegen Nichtausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs (es wurde keine Verfassungsbeschwerde beim BverfG eingebracht).

21.   Falk – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 11.3.2008; Beschwerde-Nr. 41.077/04; kein Verstoß gegen die Waffengleichheit, der Beschwerdeführer hat nicht konkretisiert, zu welchen Dokumenten er keinen Zugang gehabt hätte, um die Rechtswidrigkeit seiner Verhaftung zu beweisen; Unzulässigkeit der Beschwerde.

22.   Hülsmann – BRD; Unzulässigkeit der Beschwerde (18.3.2008 – Beschwerde-Nr. 33.375/03); Besuchsrechtsverfahren – Art. 8 und Art. 6 EMRK; es gibt hier keine sozialen Kontakte zum Kind; kein Verstoß gegen seine Verfahrensrechte.

BRD - Fälle

2 0 0 8

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RA Dr. Postlmayr

23.   Klose u.a. – BRD; Streichung aus der Liste am 18.3.2008 aufgrund eines Vergleiches (friendly settlement). 14jährige Dauer eines Pensionsverfahrens; € 6.000,-- für immateriellen Schaden sowie für Kosten und Auslagen.

24.   Blumberg – BRD; Unzulässigkeit der Beschwerde (18.3.2008 – Beschwerde-Nr. 12.923/03, 19.283/03, 24.647/03 u.a.). Art. 9 EMRK – kein Verstoß gegen die Gewissensfreiheit durch Entlassung (nicht aufgrund seiner moralischen Einstellung sondern wegen Verweigerung der Arbeitsleistung).

25.   Alwin – BRD; Unzulässigkeit der Beschwerde (18.3.2008 – Beschwerde-Nr. 22.858/04); 8 Jahre Verfahrensdauer vor den Sozialgerichten und noch immer anhängig. Dies ergab sich aber im Wesentlichen aufgrund des Verhaltens des Beschwerdeführers.

26.   Adamek – BRD; Unzulässigkeit der Beschwerde (25.3.2008 – Beschwerde-Nr. 22.107/05). Art. 10 (iVm Art. 14 ) EMRK. € 450,-- Strafe wegen Übertretung des TelekommunkationsG, weil der Beschwerdeführer Informationen aus dem Polizeifunk weitergegeben (als Journalist veröffentlicht) hat. Diese Strafbestimmung liegt im legitimen Interesse eines demokratischen Staates und dient der nationalen Sicherheit.

27.   Zaunegger Horst – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 1.4.2008; Beschwerde-Nr. 22.028/04; Art. 8 (iVm Art. 14) EMRK.  § 1626a Abs.2 BGB – Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Der Beschwerdeführer ist Vater der 1995 unehelich geborenen Tochter.- Trennung von der Mutter 1998. Keine Erklärung betreffend gemeinsames Sorgerecht. Unzulässigkeit der Beschwerde.

28.   Orlowski – BRD; Streichung des Falles aus der Liste am 1.4.2008; Beschwerde-Nr. 35.000/05; Art. 6 Abs.1 EMRK – Verfahrensdauer; die Kindesmutter hat das alleinige Obsorgerecht bekommen; Abweisung des Antrags des Vaters auf gemeinsame Obsorge. Das BverfG hat die Behandlung der Beschwerde (Gleichheitswidrigkeit dieser Bestimmung) abgelehnt (29.1.2003). Streichung des Falles aus der Liste nach Vergleich (friendly settlement). € 10.000,-- Schadenersatz. Die Regierung anerkennt im Vergleich, dass die Verfahrensdauer der Konvention nicht entspricht und kein effektives Rechtsmittel zum Schutz dieses Rechts zur Verfügung stand.

29.   Pokorny – BRD; Streichung aus der Liste am 1.4.2008 nach Vergleich (friendly settlement – € 8.000,-- für immateriellen Schaden sowie für Kosten und Auslagen); Beschwerde-Nr. 74.664/01; Art. 6 Abs.1 EMRK – Verfahrensdauer; Invaliden- und Alterspensionsverfahren vor der Bundesversichersicherungsanstalt für Angestellte.

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30.  Hub – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 22.4.2008; Beschwerde-Nr. 1.182/05

§§ 1684 und 1696 BGB – Obsorgerechtsverfahren.

Unzulässigkeit der Beschwerde zu Art. 8 EMRK (Verfahrensausgang)

Zulässigkeit der Beschwerde zu Art. 6 Abs.1 EMRK – Verfahrensdauer

 

31.  Rommel – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 13.5.2008; Beschwerde-Nr. 31.450/03

Schadenersatzprozess gegen den früheren Rechtsanwalt wegen behaupteter Fehler in einem Schadenersatzprozess aufgrund eines ärztlichen Kunstfehlers.

Aufgrund der Komplexität sind 4 Jahre und 10 Monate nicht unangemessen, der Beschwerdeführer hat selbst zur Dauer beigetragen. Unzulässig.

 

32.  Genth – BRD; Streichung des Falles aus der Liste nach den Art. 29 Abs.3 und Art. 37 Abs.1 EMRK am 13.5.2008, Beschwerde-Nr. 34.909/04; das Angebot der Regierung nach Anerkennung der Rechtsverletzung nach Art. 6 Abs.1 EMRK (überlange Verfahrensdauer) in der Höhe von € 3.100,-- ist akzeptabel, auch wenn der Beschwerdeführer damit nicht einverstanden ist.

 

33.  Gebhard – BRD; Streichung des Falles aus der Liste nach Vergleich am 13.5.2008, Beschwerde-Nr. 13.415/06 nach den Art. 29 Abs.3 und 37 Abs.1 EMRK.

Dauer eines Obsorgerechtsverfahrens (Art. 6 Abs.1 und Art. 8 EMRK). € 25.000,--

 

34.  Kwiatowska – BRD; Streichung des Falles aus der Liste nach Vergleich am 13.5.2008, Beschwerde-Nr. 16.937/05 nach den Art. 29 Abs.3 und 37 Abs.1 EMRK.

Dauer eines Verfahrens betreffend Ehegattenunterhalt (Art. 6 Abs.1). € 8.000,--

 

35.  Alexandra von Rehlingen u.a. – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 6.5.2008; Beschwerde-Nr. 33.572/02. Art. 8 und 14 EMRK

Kein Recht auf Führung eines Doppelnamens.

1999 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorgängerbestimmung des § 1355 Abs.2 BGB als diskriminierend aufgehoben.

Die §§ 1616 Abs.2 und 1617 Abs.1 BGB wurden 2002 für verfassungskonform erklärt.

Es lag in der freien Entscheidung der Beschwerdeführer, ob der Name des Mannes oder jener der Frau der gemeinsame Ehename sein soll – nicht diskriminierend.

Unzulässigkeit der Beschwerde.

BRD - Fälle

2 0 0 8

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RA Dr. Postlmayr

36.  Heidecker-Thiemann – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 6.5.2008; Beschwerde-Nr. 31.745/02. Art. 8 EMRK. § 1617 BGB – Doppelname – unzulässig.

Zu Art. 6 Abs.1 EMRK: eine Verfahrensdauer von zwei Jahren (incl. Bundesverfassungsgericht) ist nicht unangemessen – unzulässig.

 

37.  Lück – BRD; Urteil vom 15.5.2008 (Streichung aus der Liste nach Art. 37 Abs.1 EMRK) – Beschwerde-Nr. 58.364/00; die Regierung hat die Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer anerkannt und € 10.800,-- als Entschädigung angeboten. Dieser Betrag ist angemessen, auch wenn der Beschwerdeführer damit nicht einverstanden ist. Keine Notwendigkeit, die Beschwerde weiter zu prüfen – Streichung nach Art. 37 Abs.1 EMRK (vgl. Sürmeli, Oleksiw, Nanning und Skugor – BRD).

 

38.  Steeg und Wenger – BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 3.6.2008; Art. 8 EMRK – Hausdurchsuchung und Beschlagnahme;

Beschwerde-Nrn. 9676/05, 10.744/05 und 41.349/06;

Unzulässigkeit der Beschwerde (in einer demokratischen Gesellschaft notwendig).

 

39.  Stasch – BRD; Streichung des Falles am 3.6.2008 aus der Liste der anhängigen Fälle nach Art. 37 Abs.1 EMRK nach Vergleich: € 6.500,-- Entschädigung.

Art. 6 Abs.1 EMRK – Verfahrensdauer (Verfahren betreffend Pension vor der Bundesversicherungsanstalt und den Sozialgerichten).

 

40.  Elezi – BRD; Urteil vom 12.6.2008, Beschwerde-Nr. 26.771/03

Art. 6 EMRK – fairness (Aushändigung von Teilen der Anklageschrift an die Schöffen). Die Befürchtung des Beschwerdeführers betreffend die Unparteilichkeit der Schöffen ist objektiv nicht gerechtfertigt. Keine Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK.

 

41.  Gäfgen – BRD; Urteil vom 30.6.2008, Beschwerde-Nr. 22.978/05; die Opfereigenschaft des Beschwerdeführers ist nicht mehr gegeben, weil der Gerichtshof davon überzeugt ist, dass die innerstaatlichen Gerichte dem Beschwerdeführer ausreichend Wiedergutmachung für die ihm widerfahrene, Art. 3 EMRK (Folterverbot) nicht entsprechende Behandlung geleistet haben.

Die Verwertung der erlangten Beweise bei der Verurteilung hatte unter den besonderen Umständen dieses Falles nur untergeordnete Bedeutung, daher keine Verletzung der fairness iSd Art. 6 Abs.1 EMRK.

Ersticken des elfjährigen Sohnes eines bekannten Frankfurter Bankiers und Verstecken der Leiche – Festnahme – Aussageverweigerung – Androhung der Zufügung beträchtlicher körperlicher Schmerzen für den Fall, dass er den Aufenthaltsort des Kindes nicht bekannt gibt – aus Furcht davor hat der Beschwerdeführer die verlangten Informationen gegeben.

BRD - Fälle

2 0 0 8

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RA Dr. Postlmayr

42. Lahr - BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 1.7.2008; BeschwNr. 16.912/05; Art. 10 und 14 EMRK; Entlassung aus dem Wehrdienst wegen Mitgliedschaft zur NDP. Art. 21 B-VG - § 8 SoldatenG. Diese Maßnahme verfolgte ein legitimes Ziel und war in einer demokratischen Gesellschaft auch notwendig. Bei diesem Ergebnis ist die Frage der Verletzung des Art. 14 EMRK nicht mehr zu prüfen. Unzulässigkeit der Beschwerde iSd Art. 35 EMRK.

 

43.  Tolgyesi - BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 8.7.2008; BeschwNr. 554/03; Art. 7 EMRK; §§ 3 und 92 Ausländergesetz;

Der Beschwerdeführer ist Staatsbürger Ungarns, welches 1999 noch nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft war.

Zweimalige Bestrafung wegen illegalem Aufenthalt in der BRD. Das Bundesverfassungsgericht hat die Behandlung der eingebrachten Beschwerde ohne Gründe abgelehnt. C-43/93 des EuGH vom 9.8.1994. Diese Verurteilungen hätten aufgrund der Rechtsvorschriften vorher gesehen werden können. Unzulässigkeit der Beschwerde iSd Art. 35 EMRK.

 

44. M - BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 1.7.2008; BeschwNr. 19.359/04;

Art. 5 (Dauer der Untersuchungshaft) und 7 EMRK (keine strengere Strafe als zum Tatzeitpunkt).

Zulässigkeit der Beschwerde.

 

45.  H.-G. und H.-K. Von Köster - BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom

     16.9.2008; BeschwNr. 40.009/04;

Art. 6 Abs.1 (Verfahrensdauer) und Art. 13 EMRK (effektives Rechtsmittel gegen Verfahrensverzögerungen.

Art.1 des 1. ZP zur EMRK: unzumutbare Lärmemissionen einer benachbarten Baustelle.

Teilweise Zulässigkeit der Beschwerde.

 

46. Renate BÄHNK - BRD; Urteil vom 9.10.2008; BeschwNr. 10.732/05

Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK (Dauer des Verfahrens vor einer Instanz: 3 Jahre und 10 Monate).

Verletzung des Art. 13 EMRK (kein effektives Rechtsmittel gegen unangemessene Verfahrensverzögerung; vgl. Urteile des EGMR in den Fällen Kudla gegen Polen sowie Sürmeli und Herbst gegen die BRD) Verletzung des Art. 6 EMRK ist argumentierbar.

 

47.  Leela Föderkreis eV u.a. – BRD; Urteil vom 6.11.2008; Beschwerde-Nr. 58.911/00

       Staatliche Warnung vor einer Religionsgemeinschaft

       Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK (einstimmig): Verfahrensdauer (11 Jahre vor dem Bundesverfassungsgericht)

       Kein Zuspruch von immateriellem Schadenersatz, weil dieser nur zu Art. 9 EMRK geltend gemacht worden ist und nicht

       wegen der festgestellten Konventionsverletzung.

       Keine Verletzung des Art. 9 EMRK (5:2 Stimmen). Der Eingriff war hier gerechtfertigt und auch zum verfolgten Ziel verhältnismäßig.

       18 / 1 vor vier Instanzen; Überlastung des BverfG aufgrund der Widervereinigung mit der DDR; Regierung:

       nur 4,4 % der Fälle sind mehr als vier Jahre anhängig. 11 / 3 vor dem BverfG sind aber auch unter diesem Hintergrund

       nicht angemessen (entsprechende Organsiation des Rechtssystems; Süßmann, Niederböster und Wimmer – BRD).

       Vier Kriterien bei der Prüfung der Angemessenheit der Verfahrensdauer.

BRD - Fälle

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RA Dr. Postlmayr

48.  Ommer (Nr.1+2) – BRD; Urteil vom 13.11.2008; Beschwerde-Nrn. 10.597/03 und 26.073/03;

      2x Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK; mehr als 12 bzw. 15 Jahre dauernde Strafprozesse;

      Art. 34 EMRK: Weiterbestehen der Opfereigenschaft

 

49.  Gromzig - BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 7.10.2008; BeschwNr. 13.791/06;

      Verfahren betreffend Liegenschaftseigentum in der früherer DDR - Angemessenheit der Verfahrensdauer ?

      Kann nicht abschließend geprüft werden, daher wird die Beschwerde der Regierung zur Stellungnahme zugestellt.

      Unzulässigkeit der Beschwerde zu den übrigen Punkten.

 

50.  Drösser-Brand - BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 14.10.2008; BeschwNr. 31.503/06

      Beschwerde betreffend Art. 6, 8 und 14 EMRK; § 1671 BGB - Verfahren betreffend Kindesobsorge

      Prüfung des Beschwerdevorbringens unter Art. 8 EMRK - Unzulässigkeit der Beschwerde nach Art. 35 Abs.3+4 EMRK.

 

51.  Samadi - BRD; Streichung aus der Liste am 7.10.2008 nach Vergleich nach Art. 37 Abs.1 EMRK

      (entgegen dem Antrag des Beschwerdeführers); BeschwNr. 22.367/04

      §§ 41 bis 43 sowie 547 ZPO - Unparteilichkeit des Berufungsgerichts

     Anerkennung der Rechtsverletzung durch den Staat und Anbot einer ausreichend gerechten Entschädigung

 

52.  Weinöhrl - BRD; Zulässigkeitsentscheidung vom 4.11.2008; BeschwNr. 5.947/05

      Art. 6 Abs.1 EMRK - fairness; Abweisung des Antrags, einen weiteren Sachverständigen zu hören, durch das Berufungsgericht.

      Entsprechende Begründung durch das Gericht, kein Grund, an der Unparteilichkeit zu zweifeln - Unzulässigkeit der Beschwerde.

 

53.  Manka - BRD; Streichung aus der Liste nach Art. 37 Abs.1 EMRK am 4.11.2008; BeschwNr. 23.210/04

      Trotz Belehrung und Fristsetzung hat der Beschwerdeführer keine Stellungnahme abgegeben,

      weswegen davon auszugehen ist, dass er seine Beschwerde nicht mehr weiter    verfolgen will.

BRD - Fälle

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RA Dr. Postlmayr

A - 5230 Mattighofen

54.  Adam - BRD; Urteil vom 4.12.2008; BeschwNr. 44.036/02

      Zwei Besuchsrechtsverfahren - unangemessene Dauer - jeweils Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK

 

 

CH – Schweiz:

Die Schweiz ist dem Europarat am 6.5.1963 als 17. Mitgliedstaat beigetreten und hat die EMRK am 28.11.1974 sowie bislang nur die Zusatzprotokolle  6, 7 und 13  ratifiziert; Vorbehalte wurden erklärt und am 29.9.2000 zu Art. 6 Abs.1 EMRK zurückgezogen. Derzeit sind Vorbehalte zu Art.1 und 5 des 7. ZP aufrecht.

Seit dem Inkrafttreten des 11. ZP wurden gegen die Schweiz (bis Ende 2006) mehr als 2500 Beschwerden eingebracht, es kam seither insgesamt zu 32 Urteilen (insgesamt bis Ende 2007:  80). Im Jahr 2006 waren es 334 Beschwerden, der EGMR hat in diesem Jahr 9 Urteile in schweizer Fällen gefällt.

Gegen die Schweiz wurde seit 2001 folgende Anzahl von Beschwerden erhoben:

2001:  327;  2002:  282;  2003:  273;  2004:  311;  2005:  296;  2006:  335;  2007: 455;  2008:  261;  2009:  471;  2010:  368  und  2011:  357

Am 1.1.2009 waren beim Gerichtshof 559 Beschwerden gegen die Schweiz anhängig, Ende 2010 waren es  837,  Ende 2011:  1.052

Die Schweiz hat Herrn Giorgio Malinverni als Richter an den EGMR entsandt, welcher seit 2006 dort Richter ist.

Der EGMR (und vorher die EKMR) hat bis Ende 2010 nachstehende Entscheidungen in schweizer Fällen getroffen:

102 Urteile, in 71 davon wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 24 Urteilen keine.

7 andere Erledigungen

3848 Beschwerden wurde für unzulässig erklärt

 

2011 hat der EGMR in schweizer Fällen 11 Entscheidungen getroffen (ausnahmslos Urteile)

In Summe bis Ende 2011:  476 Entscheidungen, davon 113 Urteile

 

Gesamtstatistik der Konventionsverletzungen der Schweiz bis Ende 2010:

Verletzung der Fairness (Art.6 Abs.1 EMRK): 32%, Verletzung des Art.10 (Meinungsäußerungsfreiheit): 15%, Verletzung des Art.5 EMRK (Freiheit): 17%,

Verletzung des Art.8 EMRK (Privat- und Familienleben): 18%, Verletzung anderer Konventionsrechte: 18%

In 70% aller Urteile wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 23% keine, Vergleiche in 5% der Fälle, 2% andere Urteilserledigungen

Nur 3% aller Beschwerden waren zulässig, 97% unzulässig.

 

Die EGMR-Urteile in schweizer Fällen 2006 und 2007:

  1.  Scavuzzo-Hager u.a. gegen die Schweiz; Urteil vom 7.2.2006;

BeschwerdeNr. 41.773/98

  1.  Damann gegen die Schweiz; Urteil vom 25.4.2006;

BeschwerdeNr. 77.551/01

  1.  Stoll gegen die Schweiz; Urteil vom 25.4.2006;

BeschwerdeNr. 69.698/01

  1.  Bianchi gegen die Schweiz; Urteil vom 22.6.2006;

BeschwerdeNr. 7.548/04

  1.  Fuchser gegen die Schweiz; Urteil vom 13.7.2006;

BeschwerdeNr. 55.894/00

  1.  Ressegatti gegen die Schweiz; Urteil vom 13.7.2006;

BeschwerdeNr. 17.671/02

  1.  Jäggi gegen die Schweiz; Urteil vom 13.7.2006;

BeschwerdeNr. 58.757/00

  1. McHugo gegen die Schweiz; Urteil vom 21.9.2006;

BeschwerdeNr. 55.705/00

  1.  Monnat gegen die Schweiz; Urteil vom 21.9.2006;

BeschwerdeNr. 73.604/01

  1.  Kaiser gegen die Schweiz; Urteil vom 15.3.2007;

BeschwerdeNr. 17.073/04

  1.  Kessler gegen die Schweiz; Urteil vom 26.7.2007;

BeschwerdeNr. 10.577/04

  1.  Weber gegen die Schweiz; Urteil vom 26.7.2007

BeschwNr. 3.688/04

  1. Verein gegen Tierfabriken (Nr.2) gegen die Schweiz; Urteil vom 4.10.2007

BeschwNr. 32.772/02

  1.  Stoll gegen die Schweiz; Urteil der Grossen Kammer vom 10.12.2007

BeschwerdeNr. 69.698/01

  1.  Emonet gegen die Schweiz; Urteil vom 13.12.2007

BeschwerdeNr. 39.051/03

  1.  Foglia gegen die Schweiz; Urteil vom 13.12.2007

BeschwNr. 35.865/04

 

E G M R

S c h w e i z 

2006  - 2 0 0 9

RA Dr. Postlmayr

 

 

Die EGMR-Entscheidungen in schweizer Fällen in den Jahren 2008 und 2009:   

 

1.  Hadri-Vionnet gegen die Schweiz; Urteil vom 14.2.2008; BeschwerdeNr. 55.525/00

     Verletzung des Art. 8 EMRK - Bestattung des Leichnams eines Kindes von Asylwerbern in einem Massengrab.

 

2.  Meloni gegen die Schweiz; Urteil vom 10.4.2008; BeschwNr. 61.697/00; Verletzung des Art. 5 EMRK - Untersuchungshaft

 

3.  Emre gegen die Schweiz; Urteil vom 22.5.2008; BeschwNr. 42.034/04

      Unbefristetes Aufenthaltsverbot; Verletzung des Art. 8 EMRK; Unzulässigkeit der Beschwerde zu Art. 3 EMRK

 

4.  Carlson gegen die Schweiz; Urteil vom 6.11.2008; BeschwNr. 49.492/06

      Verletzung des Art. 8 EMRK; Scheidungsverfahren - Kindesobsorge;

      Zuspruch einer gerechten Entschädigung für immateriellen Schaden sowie für Kosten und Auslagen.

 

5.  Schlumpf gegen die Schweiz; Urteil vom 8.1.2009; BeschwNr. 29.002/06

     Zweifache Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK (einstimmig): fairness und mündliche Verhandlung

     Verletzung des Art 8 EMRK (5:2 Stimmen); keine gesonderte Prüfung des Art. 14 EMRK

 

6.  Neulinger + Shuruk gegen die Schweiz; Urteil vom 8.1.2009; BeschwNr. 41.615/07

     Stattgabe der Klage des Kindesvaters durch das schweizerische Bundesgericht auf Anordnung

     der Rückkehr des gemeinsamen Sohnes von der Schweiz nach Israel, den die vom Kindesvater

     geschiedene Mutter nach der Scheidung aus Israel in die Schweiz gebracht hat.

     Keine Verletzung des Art. 8 EMRK (4:3 Stimmen)

 

7.  Glor gegen die Schweiz; Urteil vom 30.4.2009; BeschwNr. 13.444/04;

     Verletzung des Art 14 iVm Art. 8 EMRK

 

8.  VgT (Verein gegen Tierfabriken) gegen die Schweiz; Urteil der Großen Kammer vom 30.6.2009; BeschwNr. 32.772/02

     Verletzung des Art. 10 EMRK  -  keine entsprechende Umsetzung des vorangegangenen Urteils des EGMR   

 

9.  Gsell gegen die Schweiz; Urteil vom 8.10.2009; BeschwNr. 12.675/05

     Verletzung des Art. 10 EMRK  -  Verweigerung des Zutritts eines Gastro-Journalisten zum Weltwirtschaftsgipfel

     2001 in Davos. Keine entsprechende Interessensabwägung.

 

10.  Shabani gegen die Schweiz; Urteil vom 5.11.2009; BeschwNr. 29.044/06

     Keine Verletzung des Art. 5 Abs.1 lit. c und Abs.3 EMRK (4:3 Stimmen)

 

11.  Werz gegen die Schweiz; Urteil vom 17.12.2009; BeschwNr. 22.015/05

     Zweifache Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK; Verfahrensdauer + fairness

     Dauer des Strafverfahrens über 5 Jahre, der OGH hat 15 Monate für die Ausfertigung des schriftlichen Urteils nach dessen Verkündung gebraucht.

 

 

Die EGMR-Entscheidungen in schweizer Fällen  2010 :

 

      1.  Borer; Urteil vom 10.6.2010; Beschwerde-Nr. 22.493/06

Verletzung des Art. 5 Abs.1 EMRK

Weitere Haft nach Verbüßung der Freiheitsstrafe wegen Risiko der Tatwiederholung

 

 

       2.  Schwizgebel; Urteil vom 10.6.2010; Beschwerde-Nr. 25.762/07

Keine Verletzung des Art. 14 iVm Art. 8 EMRK (anwendbar)

       Verweigerung der Adoption aufgrund zu großen Altersunterschieds ist nicht diskriminierend.

 

 

      3.  Neulinger + Shuruk; Urteil der Grossen Kammer vom 6.7.2010; Beschwerde-Nr. 41.615/07

Verletzung des Art. 8 EMRK

Kammerurteil vom 8.1.2009: keine Verletzung des Art. 8 EMRK (4 : 3 Stimmen)

Auf Antrag des Beschwerdeführers wurde der Fall an die GrK verwiesen.

 

 

      4.  Agraw; Urteil vom 29.7.2010; Beschwerde-Nr. 3.295/06

Verletzung des Art. 8 EMRK

 

 

      5.  Kimfe; Urteil vom 29.7.2010; Beschwerde-Nr. 24.404/05

Verletzung des Art. 8 EMRK

 

 

6.  Schaller-Bossert; Urteil vom 28.10.2010; Beschwerde-Nr. 41.718/05

Art. 6 Abs.1 EMRK - fairness (keine Möglichkeit, auf die Gegenschrift des Prozessgegners zu replizieren)

 

 

      7.      Ramos; Urteil vom 14.10.2010; BeschwerdeNr. 10.111/06

Zulässigkeit der Beschwerde zur Frage der fairness (Art. 6 Abs.1 EMRK)

Ansonsten unzulässig (zu Art. 13 EMRK)

Keine Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK (fair); Zurückweisung einer Berufung, weil die Gebühren für das Rechtsmittel nicht bezahlt wurden

und der Antrag auf Gewährung der Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist.

 

 

      8.      Rose; Urteil vom 9.11.2010; BeschwerdeNr. 664/06

Verletzung des Art. 14 iVm Art. 8 EMRK

Binationale Ehe zwischen einer Schweizerin und einem Ungarn.

Recht auf freie Wahl des Familiennamens

 

 

      9.      Jusic; Urteil vom 2.12.2010; BeschwerdeNr. 4691/06

Verletzung des Art.5 Abs.1 EMRK - € 10.000,-- für immateriellen Schaden 

Keine Verletzung des Art. 5 Abs.5 EMRK

 

 

10.  Gezginci; Urteil vom 9.12.2010; BeschwerdeNr. 16.327/05

Verfahren betreffend humanitären Aufenthaltstitel; Art. 8 EMRK

 

 

 

E G M R

S c h w e i z 

2006  - 2 0 1 1

RA Dr. Postlmayr

 

Liechtenstein:

 

Liechtenstein ist dem Europarat am 23.11.1974 als 21. Mitgliedstaat beigetreten und hat die EMRK am 8.9.1982 ratifiziert.

Mit Ausnahme des 7. und 12. ZP wurden in der Folge alle ZP (Zusatzprotokolle) ratifiziert.

Seit dem Inkrafttreten des 11. ZP (am 1.11.1998) wurden gegen Liechtenstein (bis Ende 2008) 33 Beschwerden eingebracht;

im Jahr 2007 waren es 5, im Jahr 2008 waren es 7, im Jahr 2010 waren es 15.

Es gibt folgende 5 Urteile des EGMR in Fällen gegen Liechtenstein:

1. Wille gegen Liechtenstein; Urteil der Grossen Kammer des EGMR vom 28.10.1999  BeschwerdeNr. 28.396/95:

Verletzung der Artikel 10 und 13 EMRK (16:1 Stimmen) und Zuspruch von SFR 10.000,-- für immateriellen Schaden.

 

2. Peter Frommelt gegen Liechtenstein; Urteil vom 24.6.2004;

BeschwerdeNr. 49.158/99: Verletzung des Art. 5 Abs.4 EMRK

 

3. Steck-Risch u.a. gegen Liechtenstein; Urteil vom 19.5.2005; BeschwerdeNr. 63.151/00

Keine Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK betreffend Unparteilichkeit eines Richters

Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK betreffend Waffengleichheit (Verfahrensdauer)

 

4. Hoffen gegen Liechtenstein; Urteil vom 27.7.2006;

BeschwerdeNr. 5.010/04. Dauer eines Strafprozesses - Verletzung des Art. 6 Abs.1 EMRK; SFR 2.500,-- für immateriellen Schaden.

 

5.  Schädler  u.a. gegen Liechtenstein; Urteil vom 21.10.2010; BeschwerdeNr. 32.763/08

Art. 6 Abs.1 EMRK - Dauer eines Zivilverfahrens; Verletzung des Art.6 Abs.1 EMRK

 

In weiteren 22 Fällen gab es eine Zulässigkeitsentscheidung.

 

Im Jahr 2006 wurden gegen Liechtenstein keine Beschwerden erhoben, der EGMR hat in diesem Jahr 1 Urteil (im Fall Hoffen) zu Liechtenstein gefällt.

 

Am 1.1.2007 waren beim Gerichtshof 3 Beschwerden gegen Liechtenstein (das waren 0,003 % aller Fälle) anhängig, am 1.1.2009:  8, am 1.1.2012:  13

In Summe gab es bislang 19 Entscheidungen des EGMR in liechtensteiner Fällen, davon 5 Urteile.

 

In den Jahren 2001 bis 2010 wurden gegen Liechtenstein folgende Beschwerden erhoben:

2001:  2;  2002:  3;  2003:  5;  2004:  5;  2005:  2;  2006:  1;  2007:  5;  2008:  8;  2009:  14;  2010:  15  und  2011:  9 

Liechtenstein hat Herrn Mark Villiger (Schweizer) als Richter an den EGMR entsandt.

 

In den Jahren 2007 bis 2009 gab es kein Urteil in einem liechtensteiner Fall sondern nur folgende (einzige) Zulässigkeitsentscheidung:

Dassa Foundation gegen Liechtenstein; Zulässigkeitsentscheidung vom 10.7.2007; BeschwNr. 695/05

Beschlagnahme von Vermögen einer Stiftung wegen des Verdachts der Geldwäsche  -  Unzulässigkeit der Beschwerde.

 

In den Jahren 2010 und 2011 gab es ein Urteil in einem liechtensteiner Fall sowie eine Zulässigkeitsentscheidung und eine Streichung:

Fall Schädler u.a.: Urteil vom 21.10.2010, BeschwNr. 32.763/08: Verletzung des Art.6 Abs.1 EMRK (Verfahrensdauer)

Fall Steck-Riesch: Zulässigkeitsentscheidung vom 11.5.2010, BeschwNr. 29.061/08: unzulässig (vorangegangenes Urteil vom 19.5.2005; Verstoß gegen die Waffengleichheit)

Fall Bekerman: Streichung des Falles aus der Liste am 29.11.2011 nach Vergleich, BeschwNr. 15.994/10 - Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer durch den Staat

 

Der EGMR (und vorher die EKMR) hat bis Ende 2011 19 Entscheidungen in liechtensteiner Fällen getroffen:

5 Urteile, in allen wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt und 14 Zulässigkeitsentscheidungen.

14 Beschwerde waren beim EGMR am 1.1.2011 in Fällen gegen Liechtenstein anhängig, Ende 2011: 9

In den Jahren 2008 bis 2011 wurde gegen Liechtenstein folgende Anzahl von Beschwerden erhoben;:  2008:  8,  2009:  14,  2010:  15  und  2011:  9

 

Gesamtstatistik der Konventionsverletzungen Liechtensteins bis Ende 2010:

Verletzung der Fairness (Art.6 Abs.1 EMRK): 17%, unangemessen lange Verfahrensdauer (Art.6 Abs.1 EMRK): 33%,

Verletzung des Art.10 (Meinungsäußerungsfreiheit): 17%, Verletzung des Art.5 EMRK (Freiheitsrecht): 16%, Verletzung des Art.13 (effektives Rechtsmittel: 17%

In 100% aller Urteile, also in allen 5 wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt.

8% der Beschwerden waren zulässig, 92% unzulässig  (Durchschnitt aller 47 Mitgliedstaaten: 4% zulässig, 96% unzulässig)

 

 

E G M R

A - BRD - CH - LIE

Aktuelles

RA Dr. Postlmayr

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