Artikel 16 Beschränkung der politischen Tätigkeit von
Ausländern
Keine der Bestimmungen der Artikel 10, 11 und 14 darf so
ausgelegt werden, dass sie den Hohen Vertragschließenden
Parteien verbietet, die politische Tätigkeit von
Ausländern Beschränkungen zu unterwerfen.
Piermont - Frankreich; Urteil
vom 27.4.1995; A-314; Verletzung des Art. 10 EMRK
Art. 16 EMRK kann gegen den
Beschwerdeführer nicht ins Treffen geführt werden, weil
diese Bestimmung vom Mitgliedstaat nicht zur
Beschneidung der Rechte aus Art. 10 EMRK herangezogen
werden darf.
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