e m r k . a t

 

Artikel 1 des 4. ZP zur EMRK  -  Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden
 
 
Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
 
(Verbot der exekutiven Schuldhaft)

 

E M R K Art.1 des 4. ZP
Schulden - Freiheit RA Dr. Postlmayr