e m r k . a t

 

Artikel 1 des 7. Zusatzprotokolls (ZP) zur EMRK



Verfahrensrechtliche Schutzvorschriften betreffend Ausweisung von Ausländern

Abs.1: Eine ausländische Person, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, darf aus diesem nur aufgrund einer rechtmäßig ergangenen Entscheidung ausgewiesen werden; ihr muss gestattet werden,
a) Gründe vorzubringen, die gegen ihre Ausweisung sprechen,
b) ihren Fall prüfen zu lassen und
c) sich zu diesem Zweck vor der zuständigen Behörde oder einer oder mehreren von dieser Behörde bestimmten Personen vertreten zu lassen.

Abs.2: Eine ausländische Peron kann ausgewiesen werden, bevor sie ihre Rechte nach Absatz 1 Buchstaben a, b und c ausgeübt hat, wenn eine solche Ausweisung im Interesse der öffentlichen Ordnung erforderlich ist oder aus Gründen der nationalen Sicherheit erfolgt.

 

 

Ratifikationsstand:  bis 28.12.2011 haben 42 Mitgliedstaaten des Europarates dieses Zusatzprotokoll ratifiziert;
es fehlen: Belgien, Deutschland, England, Niederlande und Türkei.

 

 


Rechtsprechung des EGMR:

C.G. u.a. gegen Bulgarien; Urteil vom 24.4.2008; BeschwNr. 1.365/07

Verletzung des Art.1 des 7. ZP zur EMRK, ebenfalls der Art. 8 und 13 EMRK.

 

Saadi gegen Italien; Urteil vom 28.2.2008; BeschwNr. 37.201/06

Verletzung des Art. 3 EMRK - nicht nötig, auch die Frage der Verletzung des Art.1 des 7. ZP zur EMRK zu prüfen.

 

Sultani gegen Frankreich; Urteil vom 20.9.2007; BeschwNr. 45.223/05

Diese Garantien finden nur auf Ausländer Anwendung, welche sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Konventionsstaates aufhalten.

Ab Einleitung des Ausweisungsverfahrens hatte der Beschwerdeführer aber keinen gültigen Aufenthaltstitel.

Art. 1 des 7. ZP zur EMRK findet auf diesen Fall daher keine Anwendung - Unzulässigkeit der Beschwerde.

 

Kaya gegen Rumänien; Urteil vom 12.10.2006; BeschwNr.  33.970/05

Verletzung des Art.1 des 7. ZP zur EMRK, ebenfalls der Art. 8 EMRK; Zuspruch einer gerechten Entschädigung.

 

Bolat gegen Russland; Urteil vom 5.10.2006; BeschwNr. 14.139/03

Verletzung des Art.1 des 7. ZP zur EMRK, ebenfalls der Art. 2 des 4. ZP zur EMRK

 

Lupsa gegen Rumänien; Urteil vom 8.6.2006; BeschwNr. 10.337/04

Verletzung des Art.1 des 7. ZP zur EMRK, ebenfalls der Art. 8 EMRK

 

Szyszkowski - San Marino; Streichung aus der Liste am 29.3.2005 nach Vergleich; BeschwNr. 76.966/01

 

E M R K Art. 1 des 7. ZP
Ausweisung RA Dr. Postlmayr